Was passiert eigentlich hinter den Kulissen deines Mathestudiums? Wer erstellt neue Studienpläne? Was muss passieren, dass jemand Professor werden darf?
An der TU Wien werden solche wichtigen Entscheidungen nicht von Einzelpersonen, sondern in Kollegialorganen getroffen. Dort sind meist alle vier Personengruppen der Universität vertreten: Professor_innen, Wissenschaftliches & künstlerisches Personal (WKM), Studierende und Allgemeines Personal.
Viele unserer Fachschaftsmitglieder engagieren sich in solchen Gremien, um unser Studium zu verbessern.
Wenn du Interesse daran hast, dich an der Vertretungsarbeit in Kollegialorangen zu beteiligen, bist du gerne eingeladen mitzuarbeiten! Komm dazu einfach zur Fachschaft oder schreib uns eine Mail und frage diesbezüglich nach.
Hier ist ein kleiner Überblick, wo man als Studierende_r im universitätspolitischen Sinne mitwirken und die Meinung seiner Mitstudierenden vertreten kann:
Habilitationskommissionen (Habil)
Eine Habilitation ist das Verfahren zur Erlangung einer Lehrbefugnis, hierfür wird eine Kommission bestehend aus fünf Professore_innen, zwei WKM und zwei Studierenden aufgestellt. Ziel ist es die wissenschaftliche Qualifikation und die didaktischen Fähigkeiten (auch anhand einer „Probevorlesung“) des Bewerbers zu bewerten.
Berufungskommission (BeKo)
Eine Universitätsprofessur ist an österreichischen Universitäten die höchste wissenschaftliche Position. Wird eine Professor_innen-Stelle ausgeschrieben, so wird auch eine Kommission eingesetzt, bestehend aus vier Professor_innen, zwei MKW und zwei Studierenden.
Die Berufungskommission erstellt auf Grund der vorliegenden Bewerbungsunterlagen, Gutachten sowie der Berufungsvorträge und Hearings einen begründeten und gereihten Besetzungsvorschlag, der drei, für die Besetzung der ausgeschriebenen Stelle am besten geeigneten, Kandidatinnen und Kandidaten zu enthalten hat. Aus diesem Dreiervorschlag darf das Rektorat sich nun für einen Kandidaten entscheiden.
Laufbahnstellenbeirat
Eine Laufbahnstelle ist eine Möglichkeit für Wissenschaftler_innen eine Fixanstellung zu erreichen. Dafür wird zu Beginn der Anstellung eine Qualifikationsvereinbarung unterzeichnet, in der Leistungsziele für Wissenschaft und Lehre festgelegt werden. Es wird ein Beirat mit einem Studentischen Mitglied eingesetzt, der periodisch die Einhaltung dieser Ziele überprüft.
Studienkommission (StuKo)
Die Studienkommission beschäftigt sich insbesondere mit der Erarbeitung, Revision und Verbesserung von Studienplänen. Die StuKo Technische Mathematik besteht aus je vier Mitgliedern aus den Personengruppern der Professoren, des WKM und der Studierenden. Nicht stimmberechtigte Ersatzmitglieder können ebenfalls an Sitzungen teilnehmen.
Fakultätsvertretung (FakV)
Die Fakultätsvertretung vertritt die Interessen der Studierenden aller Studienrichtungen einer Fakultät. An der TU Wien sind die Fakultätsvertretungen aber weniger relevant da sich die Fachschaften um deren Agenden kümmern.
Fakultätsrat (FakRat)
Der Fakultätsrat ist ein beratendes Kollegialorgan, welches die Aufgabe hat, den Dekan in seiner Entscheidungsfindung zu unterstützen und zu beraten. Er setzt sich dabei aus 8 Vertretern der Universitätsprofessoren, 4 Vertretern des WKM, 4 Vertetern der Studierenden und 2 Vertretern des allgemeinen Personals zusammen. Die Aufgaben des Fakultätsrates sind insbesondere
- Beratung der Dekanin/des Dekans in allen wichtigen die Fakultät betreffenden Angelegenheiten, vor allem in Budget- und Personalfragen
- Erstellung von Stellungnahmen zu wichtigen die Fakultät betreffenden Angelegenheiten auch auf Anfrage der Dekanin/des Dekans oder eines Organs der Universitätsleitung (Universitätsrat, Rektorat, Senat)
In unserem Fakultätsrat sitzen zwei Vertreter der Fachschaft Technische Mathematik und einer der Geodäsie und Geoinformation.
Mit Ausnahme des FakRat werden alle benötigten Studentischen Mitglieder inklusive genauso viele Ersatzmitglieder offiziell von der Studienvertretung entsandt.
Für das Engagement an solchen Gremien werden studentische Mitglieder, sowie Ersatzmitglieder mit freien ECTs sowie Toleranzsemester entlohnt.
Mitglieder der FakV bekommen pro Semester 6 freie ECTs und ½ Toleranzsemester. Mitglieder der restlichen Gremien bekommen pro Semester 2 ECTs und ¼ Toleranzsemester. Toleranzsemester werden ab einem halben Semester aufgerundet.